(Bemerkungen zum Verzeichnis der öffentlichen Tierhaltungen in Deutschland)
Unsere Zoo-Liste fasst den Begriff "Zoo" sehr weit und basiert auf zahlreichen Zoo- und Freizeitverzeichnissen und den Archiven der Zoo-AG. Sie erhält ständigen Zuwachs durch Rückmeldungen unserer Leser, Meldungen aus der Zoopresseschau oder bei Recherchen für unsere Zoodatenbank und den Zooführer Abenteuer Zoo. Wir haben eine ganze Reihe meist kleiner Einrichtungen ausfindig gemacht und die weitaus meisten davon mittlerweile besucht.
Fett markiert sind Zoos, die wir selbst besucht haben. Zoos, die wir einst in Exkursionen besucht haben, sind mit " ZooAG" markiert und mit den damaligen Exkursionsberichten (falls vorhanden) verlinkt. Es ist jeweils die Jahreszahl des letzten Besuchs angegeben.
Was wir nicht zählen
Zu klein:
Nicht primär Schauzwecken dienende Anlagen:
Auch Parks, die nur "gerüchteweise" existieren, haben wir vorerst nicht in die Haupt-Liste aufgenommen - bis wir ihre Existenz belegen können oder genaueres über ihre Größe erfahren. Wir sind für Infos dankbar!
Viele Parks kursieren unter verschiedenen Namen und Orten, wir ordnen sie nach Postanschrift; im Zweifelsfall in unserer Liste mit der Such-Funktion des Browsers zu finden.
Die Aufnahme in unsere Liste ist unabhängig von der Qualität der jeweiligen Tierhaltung. Von uns besuchte Parks, die aus verschiedenen Gründen einen deutlich schlechten Eindruck machten, haben wir allerdings mit markiert.
Die
EU-Zoo-Richtlinie definiert "Zoo" als
"dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Exemplare von Wildtierarten
zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben
Tagen im Jahr gehalten werden; ausgenommen hiervon sind (...)
Einrichtungen, die (...) keine signifikante Anzahl von Tieren oder Arten
zur Schau stellen (...)".
Danach gibt es in Deutschland mit Sicherheit mehrere 1000 "Zoos" (abhängig davon, wie "signifikant" definiert wird; Zahlen über die Anzahl der behördlich genehmigten Tierhaltungen liegen uns nicht vor), von denen viele aus unseren Kriterien herausfallen, hingegen werden aber z.B. viele Haustierparks nicht erfasst. Zudem wurden durch die Umsetzung des Gesetzes in Länderrecht wieder zahlreiche Ausnahmen gemacht, so fielen in Baden-Württemberg zumindest anfangs unverständlicherweise Vereinsvogelparks (Dutzende, teils recht große) nicht unter die Zoo-Genehmigungspflicht. Wir halten die EU-Definition für unsere Zwecke einer Zoo-Übersicht für nicht hilfreich.
Definition
nach dem Amerikanischen Zooverband AZA:
"a zoological park or aquarium is defined as: a permanent cultural
institution which owns and maintains wildlife, under the direction
of a professional staff, provides its collection with
appropriate care and exhibits them in an aesthetic manner to
the public on a regularly scheduled, predictable basis. They shall
further be defined as having as their primary business the exhibition,
conservation, and preservation of the earth’s fauna in an educational
and scientific manner. "
Nach dieser
Definition, wenn strikt und wörtlich genommen, blieben vielleicht noch
ein paar Dutzend Zoos in Deutschland übrig. Dies ist ebenfalls nicht
zielführend für unsere Zooliste.